Breiter Schulterschluss für das elektronische Patientendossier
Der Trägerverein eHealth Nordwestschweiz schliesst sich mit der axsana AG zusammen, die ihren Sitz in Zürich hat. Damit entsteht eine Gemeinschaft zur Einführung des EPD, die einen Grossteil der deutschsprachigen Schweiz abdeckt und in der die beteiligten Parteien ihr komplementäres Knowhow zusammenfügen. Zurzeit arbeiten in der Schweiz noch mehrere Trägerschaften an der Entwicklung und Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD).
Der Vorstand des Trägervereins sieht in diesem Zusammenschluss die Chance, dass die rasche, schweizweite Einführung eines EPD vorangetrieben werden kann. Der entsprechende Entscheid ist am 2. April 2019 durch die Mitgliederversammlung des Trägervereins noch zu bestätigen. Zugleich ist vorgesehen, dass sich die Kantone der Nordwestschweiz an der Cantosana AG beteiligen, der von den Kantonen Zürich, Bern und Zug gegründeten Trägerorganisation der axsana AG.
Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger: «Mit dem elektronischen Patientendossier EPD wollen wir die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen steigern. Wir haben festgestellt, dass wir dieses Ziel gemeinsam mit Bern und Zürich und weiteren Kantonen rascher erreichen können. Basel kann so seine Vorarbeiten in der gemeinsamen Stammgemeinschaft optimal einbringen.»
Mit dem Pilotprojekt «myEPD» hat die Nordwestschweiz die Machbarkeit eines funktionsfähigen und datenschutzkonformen EPD am Universitätsspital Basel (USB) unter Beweis gestellt. Diese Erfahrung bringt die Nordwestschweiz bei axsana ein. USB, Kantonsspital Baselland (KSBL) und die Solothurner Spitäler (SoH) wirken auch bei axsana als Treiber an der Einführung des EPD mit. Die axsana verfügt über ein Geschäftsmodell für eine Trägerschaft, die unkompliziert auf weitere Kantone ausgeweitet werden kann. Technisch basiert axsana auf Swisscom Health AG, die auch der technische Partner von myEPD ist.
Der Zusammenschluss der beiden EPD-Gemeinschaften vereinfacht die Entwicklung eines EPD, das hohen qualitativen Ansprüchen genügt, schweizweit nutzbar ist und für die Gesundheitsversorger nachhaltig kostengünstig bleibt. Somit werden sowohl für die Bevölkerung als auch für die Gesundheitseinrichtungen der angeschlossenen Kantone die Voraussetzungen zur Nutzung des elektronischen Patientendossiers geschaffen.
Das Universitätsspital Basel bietet seinen Patienten und Patientinnen seit Herbst 2018 als erstes Spital der Deutschschweiz die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers an. Die Patientinnen und Patienten, die bereits ein myEPD eröffnet haben, werden bei der Überführung ihrer Gesundheitsdaten in das künftige EPD unterstützt.
Zur schweizweiten Einführung der elektronischen Patientendossiers
Der Bund ist daran, das EPD schweizweit einzuführen. Alle Spitäler in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, ab 2020 ihren Patientinnen und Patienten die Eröffnung eines EPD anzubieten. Ab 2022 gilt die Pflicht auch für Pflegeheime und Geburtshäuser. Für ambulante Leistungserbringer wie Arztpraxen oder Apotheken besteht keine gesetzliche Anschlusspflicht.